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Aktendiebstahl

Zu Beginn des Jahres 1927 war das Verschwinden von mehr als 147 Akten aus dem Kriminalgericht von Berlin-Moabit festgestellt worden. Vermutlich hatten Kriminelle Bedienstete bestochen, da Aktendiebstahl nach der Erfahrung des Kammergerichtsrats Dr. Ernst Sontag (1873–1955) als »zuverlässiges Mittel« galt, eine »Strafverfolgung oder Strafvollstreckung ganz oder zumindest auf Jahre auszuschalten«.

Aktendiebstahl

Zu Beginn des Jahres 1927 war das Verschwinden von mehr als 147 Akten aus dem Kriminalgericht von Berlin-Moabit festgestellt worden. Vermutlich hatten Kriminelle Bedienstete bestochen, da Aktendiebstahl nach der Erfahrung des Kammergerichtsrats Dr. Ernst Sontag (1873–1955) als »zuverlässiges Mittel« galt, eine »Strafverfolgung oder Strafvollstreckung ganz oder zumindest auf Jahre auszuschalten«.

Bereits im Jahre 1919 war allerdings der folgenreichste Fall eines Aktendiebstahls in der Weimarer Republik erfolgt. Dieser führte sogar zum Rücktritt des Finanzministers Matthias Erzberger (1875–1921) von der »Deutschen Zentrumspartei« (Zentrum). Erzberger hatte als damaliger Beauftragter der Reichsregierung am 11. November 1918 das Waffenstillstandsabkommen von Compiègne unterzeichnet.

Das Reichsarchiv in Potsdam, 1930
Foto: Georg Pahl. © Bundesarchiv

Nachdem Erzberger im Juni 1919 zum Reichsfinanzminister ernannt worden war, ließ Karl Helffrich (1872–1924), Abgeordneter der »Deutschnationalen Volkspartei« (DNVP), von einem Finanzbeamten die Steuerakte Erzbergers stehlen und veröffentlichte diese, um die angebliche »unsaubere Vermischung politischer Tätigkeit und eigener Geldinteressen« aufzuzeigen. Zwar konnte Erzberger keine Steuerhinterziehung nachgewiesen werden, doch war durch die den Vorgang begleitende Verleumdungskampagne sein Ruf ruiniert und er trat am 12. März 1920 zurück. Bereits während des Gerichtsverfahrens war Erzberger bei einem Attentat verletzt worden. Am 26. August 1921 wurde er durch zwei Angehörige der rechten »Organisation Consul« erschossen.

Bureaugespräch

»Andauernd jammern die Leute, dass wir zu viel Akten vollschmieren, aber wenn dann mal ein paar verschoben werden, ist gleich der Deibel los!«

Duwdiwani karikiert den Aktendiebstahl als eine in der Weimarer Republik aus unterschiedlichen Motiven heraus häufig praktizierte Straftat.

ULK, 56. Jg. / Nr. 9, 4.3.1927, S. 66
Abdruck einer Propagandapostkarte im sogenannten »Vorwärts« vom 3. Mai 1924. © Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
Niedriger Hängen!

Matthias Erzberger vom Zentrum und Philipp Scheidemann (1865–1939) von der SPD waren seit der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens ständigen Angriffen durch Nationalisten ausgesetzt. Diese verbreiteten die sogenannte  »Dolchstoßlegende«, nach der die demokratischen Politiker – angetrieben von jüdischen Geschäftsleuten – den angeblich unbesiegten Frontsoldaten einen Dolch in den Rücken gestoßen hätten.

»Dr. Marbuse, der Spieler« (1922)

Einen Aktendiebstahl machte Regisseur Fritz Lang
(1890–1976) bereits im Jahr 1922 zur Ausgangsidee seines  erfolgreichen Filmes »Dr. Mabuse, der Spieler« nach dem Roman von Norbert Jaques (1880–1954). Der Verbrecher Dr. Mabuse lässt geheime Handelsverträge stehlen, um mit gezielten Falschinformationen die Börse mit ungeheurem Gewinn manipulieren zu können.

Grafik: Theo Matejko (1893–1946). Wikimedia Public Domain

Andreas Blödorn: Dr. Mabuse – oder der ›beobachtete Beobachter‹. Zu einer intermedialen Reflexionsfigur zwischen Film und Roman in der Frühen Moderne. In: Andreas Blödorn / Christof Hamann / Christoph Jürgensen (Hg.): Erzählte Moderne. Fiktionale Welten in den 1920er Jahren. Göttingen 2018, S. 408–426.

Datendiebstahl – mit Liste aktueller Fälle seit 2003.
Online: https://de.wikipedia.org/wiki/Datendiebstahl

Erzbergers Ende. 100 Jahre Thüringen. Ein Projekt des Weimarer Republik e. V.
Online: https://www.thueringen100.de/blog/feb-1920/erzbergers-ende/